Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hildebrandt Gruppe GmbH
Am Hölzel 20, 76829 Landau
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Handwerks-, Bau-, Ausbau-, Renovierungs-, Instandhaltungs- und sonstige Werkleistungen zwischen der Hildebrandt Gruppe GmbH sowie ihren verbundenen Unternehmen, insbesondere der Hildebrandt Elektrotechnik GmbH und der Hildebrandt Malerbetrieb GmbH, und ihren Auftraggebern.
(2) Vertragspartner ist jeweils die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung ausdrücklich benannte Gesellschaft.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung des Angebots oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
(3) Technische Änderungen sowie geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie diesen AGB.
(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatz‑ oder Nachtragsleistungen und werden gesondert vergütet.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
§4 Preise und Vergütung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder – sofern vereinbart – nach tatsächlichem Aufwand.
§5 Abschlagszahlungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Bau‑ bzw. Leistungsfortschritt zu verlangen.
(2) Abschlagsrechnungen sind nach Zugang sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils erbrachten Leistungen.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abschlagszahlungen wegen vermeintlicher Mängel zurückzuhalten, soweit diese die Gebrauchstauglichkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
§6 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(3) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeiten ungehindert und zum vereinbarten Zeitpunkt ausgeführt werden können.
(2) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
§8 Termine und Ausführungsfristen
(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Höhere Gewalt, Materiallieferengpässe oder unvorhersehbare Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§9 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme erhebliche Mängel schriftlich rügt.
§10 Mängelrechte
(1) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
(2) Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§12 Widerrufsrecht (Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist, so erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung.
§13 Kündigung
(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Im Falle einer freien Kündigung durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu.
§14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Landau.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 06.01.2026